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Plus Telefonservice | Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 - Allgemeines

Diese AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln alle Leistungen welche die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH gegenüber seinen Kunden erbringt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen an diesen AGB’S bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

2 - Vertragsgegenstand

Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH erbringt alle seine Dienstleistungen in der mit dem Kunden abgesprochenen Form unter Verwendung der vom Kunden gemachten Angaben. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH erbringt seine Leistungen ausdrücklich auch gegenüber Kunden des Vertragsnehmers, in der Form die der Kunde bei Vertragsabschluss festgelegt hat. Die Kosten und Umfang der erbrachten Leistung entsprechen dem vom Kunden gewählten Tarif und dessen Leistungsbeschreibung. Der Kunde hinterlegt bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse. Diese wird für alle Vertragsbezogene Kommunikation mit dem Kunden genutzt. Anmeldedaten, Vertragsänderungen und Rechnungen werden dem Kunden an diese E-Mail Adresse zugestellt. Der Kunde hat selbstständig Sorge zu tragen das diese Daten unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH ist bei Benachrichtigung des Kunden innerhalb seiner Leistungen, z.B. über Nachrichten- oder Anrufeingänge nur zur rechtzeitigen Absendung verpflichtet. Es obliegt dem Kunden rechtzeitig und regelmäßig sich über Nachrichteneingang zu informieren. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH haftet ausdrücklich nicht für Verzögerung oder Fehler die durch dritte z.B. Mobilfunkbetreiber oder Internetanbieter entstehen. Für eine verspätete Zustellung der Benachrichtigungen durch Dritte ist nicht als Fehler der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH anzusehen und dessen Korrektur liegt nicht im Ermessen der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder korrekte Wiedergabe der übermittelten Nachrichten. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH wird alle Nachrichten mit allergrößter Sorgfalt erfassen und weitergeben. Dennoch kann nie vollständig ausgeschlossen werden das in Einzelfällen Nachrichten nicht korrekt weitergegeben werden. Die von der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich für den Kunden. Eine Weitergabe, Teilen oder Nutzung der Dienstleistungen an Dritte sowohl entgeltlich wie unentgeltlich ist ausdrücklich nicht gestattet. Eventuell durch den Kunden angelegte individuelle Begrüßungen müssen entweder Neutral, oder mit Bezug auf den Kunden erstellt werden. Ein Bezug auf Dritte ist nicht zulässig. Jedwede durch die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellte Zusatzleistung, wie z.B. die dem Kunden zur Verfügung gestellte(n) Rufnummer(n) bleibt ausdrücklich Eigentum der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH. Sie können mit angemessener Frist jederzeit verändert werden, es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Nutzung der gleichen Telefonnummer oder Ähnliches, ein Anspruch auf Überlassung nach Vertragsende besteht ausdrücklich nicht.

3 - Vetragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung der Leistung durch die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, die Annahme des Vertrages zu verweigern. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH ist berechtigt vom Kunden die Vorlage von notwendigen Unterlagen zu verlangen, welche seine Eigenschaft als gewerblicher Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen angeforderter Unterlagen behält sich die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH das Recht vor, den Vertragsbeginn aufzuschieben. Zur Wahrung seiner Rechte ist die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH berechtigt vor Vertragsbeginn Auskünfte über den Kunden bei gängigen Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.

4 - Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich die Dienste der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH nicht zur Verbreitung, Abruf oder sonst weder Art zu verwenden welche gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Er hat jede Art von Eindruck zu vermeiden welche annehmen lässt, die weitergegebenen Inhalte seien im Verantwortungsbereich der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH. Der Kunde verpflichtet sich die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar über jede Änderung der Rechtsform, des Ansprechpartners, der Anschrift, seiner Rufnummern oder Bankverbindung zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich Sorge zu tragen dass seine Zugangsdaten, insbesondere Passwärter, gegen unbefugte Nutzung ausreichend Geschützt sind. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH ist nicht haftbar für Schäden welche aus der missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten entstehen. Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür das alle technischen Geräte welche seine Benachrichtigungen empfangen sollen empfangsbereit und funktionsfähig sind. Eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Rufnummer auf der von der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten Rufnummer sind vom Kunden eigenverantwortlich Umzusetzen. Der Kunde erklärt ausdrücklich das, sollte er einer Schweigepflicht (vertraglich oder gesetzlich) unterliegen, die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH wird vom Kunden gegen alle Ansprüche welche Dritte gegen Sie wegen Verstoßes gegen eine Schweigepflicht des Kunden geltend machen freigestellt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, so ist die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH berechtigt gegenüber Dritten zu offenbaren als externer Dienstleister tätig zu sein, sofern dies zur Wahrung der eigenen Belange der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH, insbesondere dem Schutz seiner Mitarbeiter, notwendig ist.

5 - Pflichten der Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH

Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH verpflichtet sich gegenüber Ihren Kunden Ihre Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen im Rahmen Ihrer Vertraglich festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Da die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit Ihren Leistungen von Dritten, insbesondere von Telekommunikationsdienstleistern, auf welche die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH keinen Einfluss hat, abhängig ist, besteht keine Pflicht zu 100%iger Erreichbarkeit. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern entsprechend notwendige Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH ist berechtigt Ihre Dienstleistungen durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen soweit diese dieselben Standards wie die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH einhält. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich vor Ihre Dienste zeitweilig zu beschränken oder zu unterbrechen, insbesondere bei kurzzeitiger Belegung aller Arbeitsplätze oder überdurchschnittlichem Anrufaufkommens, Wartungsarbeiten, Reparaturen usw. Die Horizont Verwaltungsgesellschaft mbH wird alle Maßnahmen ergreifen um derartige Ausfälle oder Einschränkungen zu vermeiden.

6 - Zahlungsmodalitäten und Verhalten bei Zahlungsverzug

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und verstehen sich exklusive der Gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der zu Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Alle nutzungsspezifischen Entgelte werden nach erbrachter Leistung berechnet. Die Berechnung von nutzungsspezifischen Entgelten richtet sich nach allen Anrufen, auch für Anrufe ohne zufriedenstellendes Ergebnis (Verwählt, Werbung, Fax anstelle Anruf usw.). Alle nutzungsspezifischen Entgelte werden sekundengenau abgerechnet. Alle Abrechnungen werden jeweils pro Kalendermonat berechnet, die Abrechnung erfolgt am ersten Kalendertag des Monats. Alle nicht nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Beginn der Abrechnungsperiode fällig. Nutzungsabhänge entgelte werden zur nächsten Periode berechnet.

7 - Haftung

Die Horizont Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Schäden welche durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sollten externe Dienstleister während der Vertragslaufzeit ihre Dienste einstellen, so wird die Horizont Verwaltungsgesellschaft einen gleichwertigen Ersatz zur Erbringung ihres Service zur Verfügung stellen. Eine Nichtnutzbarkeit der angebotenen Dienste soweit sie von der Qualität und Verfügbarkeit des Telefonanbieters oder des Internets abhängt, kann nicht als Pflicht- oder Vertragsverletzung durch die Horizont Verwaltungsgesellschaft geltend gemacht werden. Diese werden von einer dritten Partei bereitgestellt. Aus diesem Grunde haftet die Horizonte Verwaltungsgesellschaft nicht für deren Funktion, den Betrieb, die Verfügbarkeit, die Netzabdeckung, die Dienste oder die Reichweite des Telefonnetzes oder eines anderen Netzes oder Systems.

8 - Kündigung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann in Text– oder Schriftform erfolgen. Die mündliche Kündigung wird ausgeschlossen.

9 - Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es wird vorausgesetzt, dass dieser Vertrag abschließend alle zwischen den Parteien getroffenen Absprachen enthält. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass sonstige Abreden getroffen wurden. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Berlin Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.